§1 Preise

Grundlage der Kalkulation ist die derzeit gültige ISTHO-Verkaufs- preisliste. Die genannten Preise sind Festpreise. Sie gelten nur bei Bestellung des gesamten angebotenen Liefer- und Leistungs- umfanges. Die Preise gelten für eine Realisierung innerhalb des vereinbarten Terminplanes. Wird der Terminplan aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten, bleibt eine Preisanpassung (insbesondere für Leistungen Dritter) vorbehalten.

§2 Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen gelten wie folgt,

20 % des Auftragswertes bei Auftragserteilung
50 % des Auftragswertes nach der Erstabnahme und Übergabe des
vereinbarten Lieferumfanges
30 % des Auftragswertes nach der Endabnahme, spätestens jedoch
vier Wochen nach der Erstabnahme und Lieferung der bis
dahin vereinbarten Änderungen und Korrekturen.

Die Schlussrechnung erfolgt nach Abnahme der in sich funktions- fähigen Internetpräsenz unter Anrechnung der bereits geleisteten Anzahlungen.

Wird die Abnahme aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, innerhalb des vereinbarten Terminplanes verzögert oder unterbleibt die Abnahme vom Auftraggeber und ist der vereinbarten Lieferumfang einschließlich der bis dahin vereinbarten Änderungen und Korrekturen geliefert, wird die Schlussrechnung fällig.

Die Zahlungen werden 14 Tage nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig.

§3 Gewährleistung

Die Gewährleistung auf die ausgelieferten Leistungen gegenüber dem Auftraggeber erstreckt sich auf den Zeitraum von 24 Monaten. Die Gewährleistung bezieht sich auf die von uns gelieferten Leistungs- umfang und beginnt nach Abnahme, spätestens jedoch 4 Wochen nach Erklärung der Abnahmebereitschaft seitens der Firma ISTHO.

Die Gewährleistung erlischt unverzüglich für den gesamten Lieferumfang, unabhängig von der vereinbarten Frist, falls vom Auftraggeber oder Dritten, während der Gewährleistungszeit, Änderungen am Lieferumfang ohne unsere Zustimmung vorgenommen werden.

Die Gewährleistung umfasst:
Die Behebung von reproduzierbaren Fehlern bezogen auf den Liefer- umfang und die Lieferung der korrigierten Version(en)

Die Gewährleistung umfaßt nicht:
Fehler, nach der Abnahme infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und ähnlicher Einflüsse entstehen.
Aufwendungen für die Fehlersuche bei nicht reproduzierbaren Fehlern.
Aufwendungen, die aus fehlerhaften Arbeiten des vom Auftraggeber Personals resultieren.

Nicht unter die Gewährleistung fallende Arbeiten werden von uns nach Zeit und Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen verrechnet. Sämtliche Mängelmeldungen bedürfen der Schriftform.

Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr für Software, die vom Auftraggeber oder Dritten außerhalb der im Angebot festgelegten Schnittstellen geändert wurde, auch wenn der Mangel an einem nicht geänderten Teil aufgetreten ist, es sei denn, der Auftraggeber weist durch einen Probelauf der ursprünglichen Software nach, dass der Mangel in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der Änderung steht. In diesen Fällen leistet der Auftragnehmer Gewähr bis zur vereinbarten Schnittstelle des mangelhaften Programms.

§4 Haftung

§4.1 Allgemeine Haftung

Kommt der Auftragnehmer mit der Fertigstellung der Internet- Präsenz gemäß Terminplan / der Lieferung der bestellten Produkte oder mit der Erbringung anderer vereinbarter Leistungen in Verzug und macht der Auftraggeber glaubhaft, dass ihm dadurch ein Schaden entstanden ist, kann er pauschalierten Schadenersatz beanspruchen. Der Auftragnehmer hat Verzögerungen insbesondere wegen höherer Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder ähnlicher Ereignisse wie z.B. Streik oder Aussperrung nicht zu vertreten. Der pauschalierte Schadenersatz beträgt für jede vollendete Woche der Verspätung 0,5% des Preises für die verspätet gelieferten Produkte oder für die verspätet erbrachten Leistungen, insgesamt höchstens 5% dieses Preises. Kann der Auftraggeber Lieferungen oder Leistungen teilweise nicht rechtzeitig im vereinbarten Liefer- oder Leistungsumfang in Betrieb nehmen, ermäßigt sich der pauschalierte Schadenersatz entsprechend.

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, die über die in o.g. genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter Lieferung oder Leistung, auch nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, ausgeschlossen, soweit nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

Bei Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten und Informationen.

Weitergehende als die in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche wegen Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, Verlust von Informationen und Daten oder wegen Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen

§4.2 Haftung wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter


Macht ein Dritter Ansprüche wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten (im folgenden: Schutzrechte) durch ein vom Auftragnehmer geliefertes Produkt gegenüber dem Auftraggeber geltend und wird die Nutzung des Produktes hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, so wird der Auftragnehmer nach seiner Wahl und auf seine Kosten entweder das Produkt so ändern oder ersetzen, dass es das Schutzrecht nicht verletzt, aber im wesentlichen dennoch den vereinbarten Spezifikationen. Ist dies dem Auftragnehmer zu angemessenen Bedingungen nicht möglich, hat er das Produkt gegen Erstattung der entrichteten Vergütung zurückzunehmen. Für die Nutzung des Produkts kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber angemessenen Wertersatz verlangen.

Voraussetzung für die Haftung des Auftragnehmers ist, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter wegen einer Schutzrechtsverletzung unverzüglich schriftlich verständigt, die behauptete Verletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung, einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen, nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führt. Stellt der Auftraggeber die Nutzung des Produktes aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.

Soweit der Auftraggeber selbst die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausge- schlossen. Gleiches gilt, soweit die Schutzrechtsverletzung auf speziellen Vorgaben des Auftraggebers beruht, durch eine vom Auftragnehmer nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass das Produkt vom Auftraggeber verändert oder zusammen mit nicht vom Auftragnehmer gelieferten Produkten eingesetzt wird.

Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen.

§5 Software

§5.1 Anwendersoftware & HTML-Quelltext

Der Auftraggeber erhält das ausschließliche, zeitlich nicht begrenzte und nicht übertragbare Nutzungsrecht für diejenige Software / den Quelltext, die/der im Rahmen dieses Vertrages anwenderspezifisch erstellt wird

§5.1 Standardsoftware


Der Auftraggeber erhält für die im Vertragsumfang enthaltene Standardsoftware ein nicht ausschließliches, zeitlich nicht begrenztes und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Der Auftraggeber wird die Standardsoftware und die dazugehörige Dokumentation nicht ändern und nicht vervielfältigen; er ist jedoch berechtigt, bis zu drei Datensicherungskopien zu erstellen, sofern nicht auf dem jeweiligen Datenträger etwas anderes geregelt ist. Die Standardsoftware und die zugehörige Dokumentation enthalten Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers bzw. seiner Lizenzgeber und sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber wird Copyright-Vermerke und Serialisierungsnummern nicht löschen und die Standardsoftware und die zugehörige Dokumentation Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zugänglich machen.

§6 Sonstiges

Sollte ein Teil dieses Vertrages unwirksam, nicht zutreffend oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bedingungen des Vertrages davon unberührt und wirksam. Die unwirksame, nicht zutreffende oder nichtige Bestimmung ist nach Treu und Glauben und dem Sinn des Gesamtvertrages auszulegen.

§7 Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sowie für Ansprüche, die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, ist ausschl. Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

Sollte ein Teil dieses Vertrages unwirksam, nicht zutreffend oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bedingungen des Vertrages davon unberührt und wirksam. Die unwirksame, nicht zutreffende oder nichtige Bestimmung ist nach Treu und Glauben und dem Sinn des Gesamtvertrages auszulegen.

Bergisch Gladbach, Oktober 2008
ISTHO Internet-Dienstleistungen